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In welche Abrechnung gehört eine Rechnung, die erst im Folgejahr bezahlt wurde?

Eine Rechnung mit Leistungsdatum im alten Jahr wurde erst im neuen Jahr bezahlt: Abflussprinzip, Leistungsprinzip und was das für Hausgeld- und Betriebskostenabrechnung bedeutet.

Der typische Fall: Eine Rechnung mit Leistungsdatum im Oktober 2023 wurde erst 2024 bezahlt, weil der Dienstleister sie zu spät gestellt hat.

Für die WEG gilt das Abflussprinzip: Es zählt, wann das Geld tatsächlich vom Konto abgeflossen ist. Die Rechnung gehört also unabhängig vom Leistungszeitraum in die Hausgeldabrechnung 2024.

Für die Betriebskostenabrechnung kannst du bei der Erstellung das Leistungsprinzip auswählen, dann zählt die Rechnung zum Jahr der Leistung. Es ist aber ebenso rechtlich in Ordnung, die Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abzurechnen und die Rechnung erst 2024 zu berücksichtigen. Wichtig ist nur: Bleib bei einer Linie und wechsle nicht jährlich zwischen den Prinzipien.

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